Es kann passieren dass ein Mitglied eine Anzahlung auf seinen Mitgliedsbeitrag macht, entweder bar oder in Form einer Überweisung. Diese Teilzahlung sollte man direkt in DFBnet Verein verbuchen, damit man nicht den Überblick verliert. Man kann dies entweder über die Offenen Posten oder über das Debitorenkonto des Mitglieds tun. Wir empfehlen den Weg über die Offenen Posten, da es teils schwierig ist die richtige Forderung auf einem Debitorenkonto zu finden. - Die Forderung wird durch einen Klick auf den Buchungstext der Forderung geöffnet.
Im oberen Teil ist die Forderung zu sehen, darunter kann die Einzahlung getätigt werden. Hinweis |
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title | Forderung Status "im Lastschriftverfahren" |
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| Auf Forderungen im Status "im Lastschriftverfahren" kann keine Teileinzahlung erfolgen. Diese können nur als bezahlt verbucht werden (idealerweise über das €-Symbol im LS-Assistenten. |
Der Restbetrag der Forderung kann auch per Lastschrift eingezogen werden, Voraussetzung ist nur dass die Zahlungsart Lastschrift bei dem Mitglied eingetragen ist.
Sollte ein Mitglied trotz einem gültigen Lastschriftmandat parallel zum Einzug ein Überweisung vornehmen, kann man diesen Betrag als Guthaben für dieses Mitglied verbuchen und bei zukünftigen Beitragseinzügen entsprechend berücksichtigen. Die andere Möglichkeit ist die Rücküberweisung an das Mitglied. Dieser Prozess kann in DFBnet Verein nicht abgebildet werden. |