Um den Passabgleich durchführen zu können, müssen 2 Voraussetzungen erfüllt werdensein: - die DFBnet Vereinsnummer muss eingetragen sein
- man benötigt eine DFBnet Kennung mit der Berechtigung Pass Online > Vereinsanwender mit dem Datenrecht für den Verein.
Bei der Registrierung wird nach einer vorhandenen DFBnet Vereinsnummer gefragt. Wird diese dort angegeben, wird sie entsprechend hinterlegt. Nachträglich kann diese Nummer nur vom Support eingetragen werden (Mail an support@dfbnetverein.de ) 
Da aus dem Passabgleich heraus auch direkt Anträge gestellt werden können (Erstantrag, Vereinswechsel, Abmeldung), sollte auf der verwendeten DFBnet Kennung auch das Recht für Antragstellung Online > Antragsteller Online (Passwesen) liegen. Hinweis |
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title | Information für Vereine des FV Niederrhein, FV Mittelrhein und FLVW |
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| Das Recht für Antragstellung Online wird für Mitglieder dieser 3 Verbände vom WDFV administriert: AO-Kennung. Um die DFBnet Anbindungen in DFBnet Verein effizient nutzen zu können, wenden Sie sich bitte über das E-Postfach Ihres Vereins an die Passstelle des WDFV (pass@wdfv.evpost.de ). Die Passstelle kann das Recht für Pass Online zusätzlich auf die die AO-Kennung vergeben. Mit dieser Kennung können Sie dann Passabgleich und Antragstellung in DFBnet Verein nutzen, |
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