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titleThema Gutscheine/Guthaben: Wie gehe ich hier am besten vor?


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In einigen Bundesländern gibt es für Kinder und Jugendliche aktuell Gutscheine für Sportvereine. Aber auch sonst gibt es immer wieder Fälle, wo ein Mitglied eine Gutschrift hat, z.B. wenn ein zu hoher Betrag überwiesen wird.

Wir möchten Ihnen hier nun den aus unserer Sicht idealen Weg beschreiben.

Das Buchen des Guthabens

Hat man noch nie Guthaben verbucht, muss zunächst ein bestimmtes Aktivkonto angelegt werden.  Sie müssen dies aber nicht selbst tun. Beim Aufruf von Manuelle Buchung > Guthaben reicht es aus diese Meldung durch "Speichern" zu bestätigen.


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Folgende Angaben müssen eingetragen werden: Buchungsdatum, Buchungstext, Aktivkonto (z.B. Kasse oder Bank), Mitgliedskonto und der Betrag.

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Nach dem Speichern werden noch unbezahlte Forderungen des Mitglieds angezeigt, die direkt hier verbucht werden können.

Hier kann man über das Auswählen links den gesamten Betrag verbuchen. Im gezeigten Beispiel wurden 100 € Guthaben angelegt.

Die erste Forderung wird durch die Auswahl komplett beglichen, auf die zweite Forderung wird der Restbetrag angerechnet.

Man kann auch durch manuelle Eingabe rechts die Werte anpassen. Die Verrechnung wird durch "Guthaben verrechnen" vollzogen.

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Hat man Guthaben für Mitglieder gebucht, die zu diesem Zeitpunkt keine unbezahlten Forderungen haben, so muss man dies beim nächsten Beitragslauf berücksichtigen.

In der Beitragsautomatik wird für diesen Fall eine Systemliste nach dem Buchen der Forderungen erzeugt. Diese Liste kann durch Klick auf den unterstrichenen Teil der Meldung geöffnet werden.

Sie finden Sie auch unter Information > Mitgliederlisten > Systemlisten > Beitrags-/ Lastschriftläufe.

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titleBeim Einzug meiner Mitgliedsbeiträge habe ich einige Rückläufer, die ich nun erneut einziehen möchte. Muss ich hier eine neue Beitragsautomatik durchführen ?


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Grundsätzlich muss eine bereits erstellte Forderung nicht nochmals erzeugt werden.

Zieht man die Mitgliedsbeiträge per Lastschrift ein und es kommt zu Rückläufern, wird bei den betroffenen Mitgliedern der Zahlungseingang storniert.

Das setzt die von uns empfohlene Vorgehensweise voraus: Verbuchen des Zahlungseingangs direkt nach dem Erstellen bzw. Einreichen der Datei.


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titleKurze Erläuterung zum Verbuchen des Zahlungseingangs
  1. Erstellen der SEPA-Datei
  2. Herunterladen und Einreichen bei der Bank
  3. Verbuchen des Zahlungseingangs in der Übersicht des LS-Assistenten

Das pauschale Verbuchen des Zahlungseingangs nach dem Einreichen ist aus zwei Gründen wichtig:

  1. Nur so können Rückläufer richtig abgebildet werden
  2. Durch das Verbuchen wird das hinterlegte SEPA-Mandat aktualisiert, die Gültigkeit verlängert sich um 3 Jahre.


Die so bearbeiteten Forderungen sind dann wieder in den Offenen Posten zu sehen. Forderungen von Lastschriftzahlern die den Status "Forderung erzeugt" oder "Teilbezahlt" haben, können über den LS-Assistenten in eine SEPA-Datei geschrieben und dann eingezogen werden. Eine erneute Beitragsautomatik ist für diese Forderungen also nicht notwendig.

Wird nach dem ursprünglichen Einreichen der SEPA-Datei der Zahlungseingang nicht pauschal für die Forderungen eines Einzugs verbucht, befinden sich diese Forderungen weiterhin in den Offenen Posten, sie haben aber den Status "Im Lastschriftverfahren". In diesem Status kann nur der Zahlungseingang gebucht werden, die Forderung kann nicht storniert oder ein zweites Mail eingezogen werden. 


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