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[3] Storno der Einzahlung und Stornogebühr (... mehr zum Storno)
Leider hat Herr Mustermann doch prompt vergessen das er inzwischen bei einer ganz anderen Bank untergekommen ist. Der Verein hat dies an einem Rückläufer gemerkt, den der Kassier von der Bank erhalten hat. Der Einzug klappt so natürlich nicht. Herr Mustermann schickt seine Bankdaten eiligst dem Verein. Allerdings muss der Verein auch noch eine Bearbeitungsgebühr der Bank in Höhe von 5 Euro berappen. Der Verein muss also (a) die Einzahlung stornieren und (b) dem Mitglied leider eine Stornogebühr aufbrummen.
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[4] Die (Teil) Einzahlung (... mehr zu Teileinzahlungen)
Der Herr Mustermann hat ein schlechtes Gewissen und fährt direkt zur Geschäftsstelle des Vereins um seine 80 Euro direkt zu zahlen - hat aber nur noch 50 Euro in der Tasche. Die gibt er dem Verein der nun die 50 Euro als Einzahlung auf die 80 Euro Forderung hier einbucht. Gebucht wird hier an die Barkasse (Buchungskonto 920) des Vereins. Es bleiben noch 30 Euro offen. Da wir eine Einzahlung auf die Forderung in Höhe von 75 Euro gemacht haben - sehen wir in den offenen Posten noch zwei Forderungen. Eine über die verbliebenen 25 Euro der Forderung aus Satz 5 und unsere Stornogebühr mit 5 Euro aus Satz 8.
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[5] Die Guthabenverrechnung (... mehr zur Guthabenverrechnung)
Der Benutzer der Herr Mustermanns Einzug fertig machen will wird darauf aufmerksam gemacht das es eine Sonderregelung gab die dem herrn Mustermann ein Guthaben aus dem voran gegangenem Beitragslauf in Höhe von 20 Euro garantiert. Der Kollege des Benutzers hat just gerade eben das Guthaben eingebucht selbst aber noch nicht verrechnet.
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